In unserer Sektion Aktuelles finden Sie kurze Beschreibungen über tagesaktuelle rechtliche Themen:

Erstauftraggeberprinzip („Bestellerprinzip“) und Maklerprovision:
Das Erstauftraggeberprinzip tritt per 1. Juli 2023 in Kraft. Demnach haben Vermieter*innen die Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zu bezahlen, wenn bereits ein Vermittlungsvertrag mit Makler*innen besteht. Mieter*innen sind nur dann zahlungspflichtig, wenn sie Erstauftraggeber*innen der Makler*innen sind. Letzteres wird allerdings unterbunden, wenn Vermieter*innen unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen der Makler*innen beteiligt sind. Die gewerbliche Vermietung und der Kauf von Gewerbe- und Privatimmobilien sind vom Erstauftraggeberprinzip ausgenommen, weshalb hierfür die bisherigen Regelungen („Doppelmakler“) gelten.

Kronzeugenregelung:
Geregelt in § 209a und 209b StPO. Eine Person, die eine Straftat begangen hat und vor Durchführung von Ermittlungen freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Straftat leistet, kann versuchen, den Kronzeugenstatus für sich zu beanspruchen. Die Staatsanwaltschaft trifft die Entscheidung über die Zuerkennung und kann ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Die Kronzeugenregelung findet sich im Straf- und Kartellrecht.

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