In unserer Sektion Aktuelles finden Sie kurze Beschreibungen über tagesaktuelle rechtliche Themen:
Causa 123 Transporter:
Aufgrund der medialen Berichterstattung (Der Standard, ORF NOE) erreichen uns vermehrt Anfragen von betroffenen Personen, welchen vom Unternehmen 123 Transporter diverse Vertragsstrafen abgebucht oder Kautionen nicht rückerstattet wurden. Betroffene Personen, welche die Zahlung der Vertragsstrafen nicht veranlassen, erhalten Post von einem Inkassobüro. Die Bestimmungen in den Allgemeinen Mietbedingungen, die das Unternehmen hierfür heranzieht, sind unserer Ansicht nach gemäß § 6 KSchG und § 879 ABGB nichtig.
Sollten Sie betroffen sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw Abwehr unberechtigter Forderungen. Bitte wenden Sie sich direkt per E-Mail an office@attorneys.at und skizzieren Sie uns kurz den maßgeblichen Sachverhalt samt Unterlagen (Mietvertrag, Rechnungen, etc). Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherungspolizze verfügen, teilen Sie uns bitte Ihre Polizzennummer mit. Wir kümmern uns um die weitere Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung.
Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 klargestellt, dass pauschale Kreditbearbeitungsgebühren, wie sie von vielen Banken verlangt wurden, unzulässig sein können. Solche Gebühren benachteiligen Konsument:innen gröblich (§ 879 Abs 3 ABGB), wenn sie ohne konkrete Gegenleistung verrechnet wurden. Betroffene Kreditnehmer:innen können daher bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren samt Zinsen rückfordern – auch rückwirkend über mehrere Jahre. Voraussetzung ist, dass die Gebühr nicht individuell vereinbart, sondern pauschal und standardisiert erhoben wurde. Wenn auch Sie betroffen sind oder vermuten, zu Unrecht Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt zu haben, kontaktieren Sie uns unter office@attorneys.at gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Erstauftraggeberprinzip („Bestellerprinzip“) und Maklerprovision:
Das Erstauftraggeberprinzip tritt per 1. Juli 2023 in Kraft. Demnach haben Vermieter*innen die Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zu bezahlen, wenn bereits ein Vermittlungsvertrag mit Makler*innen besteht. Mieter*innen sind nur dann zahlungspflichtig, wenn sie Erstauftraggeber*innen der Makler*innen sind. Letzteres wird allerdings unterbunden, wenn Vermieter*innen unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen der Makler*innen beteiligt sind. Die gewerbliche Vermietung und der Kauf von Gewerbe- und Privatimmobilien sind vom Erstauftraggeberprinzip ausgenommen, weshalb hierfür die bisherigen Regelungen („Doppelmakler“) gelten.
Kronzeugenregelung:
Geregelt in § 209a und 209b StPO. Eine Person, die eine Straftat begangen hat und vor Durchführung von Ermittlungen freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Straftat leistet, kann versuchen, den Kronzeugenstatus für sich zu beanspruchen. Die Staatsanwaltschaft trifft die Entscheidung über die Zuerkennung und kann ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Die Kronzeugenregelung findet sich im Straf- und Kartellrecht.